Vor Beginn des Mietverhältnisses: SCHUFA-Auskunft!
Sie möchten als Vermieter sichere, regelmäßige Mieteinnahmen erhalten und nicht auf unerwartete Zahlungsverzüge stoßen? Dann sollte Sie vor Abschluss eines neuen Mietverhältnisses die Identität, die Zahlungsfähigkeit und das Zahlungsverhalten Ihrer künftigen Mieter stets mit der SCHUFA-Bonitätsauskunft überprüfen. Diese beantwortet Ihnen beispielsweise die wichtigen Fragen, ob Rechnungen regelmäßig bezahlt werden, ob bereits Mietschulden vorliegen oder ob Mahn- oder Insolvenzverfahren anhängig sind. Sie erhalten aber keine Auskünfte bezüglich der Kontostände oder dem Einkommen.
Bei rund 90 Prozent der Abfragen bei Datensätzen von über 60 Millionen Menschen zeigt die SCHUFA übrigens nur sogenannte Positivdaten auf. Denn die SCHUFA verzeichnet nicht nur Zahlungsstörungen und –ausfälle, sondern alle Ratenzahlungen, Kredite o. ä. Wiederrum ist bei Negativdaten auch ersichtlich, ob der Schuldner Forderungen bereits beglichen hat oder momentan regelmäßig begleicht.
Voraussetzung als Vermieter eine SCHUFA-Bonitätsauskunft anfordern zu können ist, dass ein berechtigtes Interesse im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorliegen muss, das bedeutet, dass der Vermieter durch Abschluss eines Mietvertrages ein wirtschaftliches Risiko bei Ausfall der vereinbarten Mietzahlung trägt. Außerdem darf die Auskunft nur eingeholt werden, wenn der Abschluss des Mietvertrages nur noch von dem positiven Ergebnis der Bonitätsprüfung abhängt. Weiterhin müssen den potenziell künftigen Mietern der SCHUFA-Hinweis und die ergänzende SCHUFA-Information ausgehändigt werden. Dies bestätigt der Mieter wiederrum durch seine Unterschrift. Da die SCHUFA diese Bestimmungen stichprobeartig prüft, müssen die zuvor genannten Unterlagen 12 Monate vom Vermieter aufbewahrt werden.
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