Neue Grundsteuerreform

Der Bundestag und Bundesrat haben 2019 eine Reform der Grundsteuer verabschiedet, die bisherige Einheitsbewertung ist nicht mehr verfassungskonform. Die Grundsteuer in Deutschland wird ab dem 1. Januar 2025 nach einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet.

Damit kommt eine neue, gesetzliche Verpflichtung auf Haus-, Wohnungs- oder Grundstückseigentümer zu. Sie müssen ab dem 1. Juli 2022 eine so genannte Feststellungserklärung abgeben und dafür wichtige Daten elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermitteln. Zeit haben sie lediglich bis zum 31. Oktober 2022.

Jedes Jahr wird eine Steuer auf jede Immobilie und jedes Grundstück durch die Gemeinden erhoben – die Grundsteuer. Die Steuer ist eigentlich im Grundbesitzabgabebescheid enthalten, denn man jährlich von den Gemeinden erhält. Dass in diesem Jahr eine Sondersteuererklärung abgegeben werden muss, liegt an der Grundsteuerreform und stellt eine Ausnahme dar.

Ziel dieser Reform ist es – egal ob die Grundsteuer jeweils teurer oder günstiger wird – gerechter zu werden. Der Basiswert der Berechnung der Grundsteuer wurde seit 1964 nicht mehr aktualisiert und ist somit veraltet. In fast 60 Jahren hat sich bautechnisch aber vieles verändert. Mittlerweile könnte ein Grundstück, welches damals noch am Ortstrand lag, sich mittlerweile in einer zentralen Lage befinden und somit an Wert zugenommen haben. Wiederrum könnte der Standort aber auch an Wert verloren haben und somit wäre die Abgabe zu hoch bemessen.

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